Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: Dezember 2018

§1 Mietvertrag

Der Mietvertrag gilt als verbindlich geschlossen, wenn die Ferienwohnung mündlich, schriftlich, telefonisch oder per Mail reserviert wurde und vom Vermieter/Eigentümer per Buchungsbestätigung schriftlich bestätigt ist.

§2 Allgemeines

2.1 Der Vermieter verpflichtet sich, die Ferienwohnung zum vereinbarten Zeitpunkt in sauberem und einwandfreiem Zustand an den Mieter zu übergeben.

2.2 Der Mieter darf die Ferienwohnung nicht an Dritte weitervermieten oder zur Nutzung überlassen. Der Mieter darf ohne schriftliche Zustimmung des Vermieters nicht mehr Personen (inkl. Babys und Kleinkinder) in die Ferienwohnung aufnehmen, als in diesem Vertrag vereinbart.

2.3 Der Mieter ist verpflichtet, eventuelle durch ihn selbst oder durch die Mitbewohner verursachte Schäden am Mietobjekt oder an dem Hausrat umgehend dem Vermieter anzuzeigen und zu ersetzen.

2.4 Fehlen Dinge, welche vom Vermieter zugesichert wurden, ist dies binnen zwei Tagen nach Mietbeginn dem Vermieter/Hauswart mitzuteilen.

2.5 Haustiere dürfen nicht mitgebracht werden.

2.6 Das Rauchen ist in der Ferienwohnung nicht gestattet.

2.7 Grillen ist ausschließlich auf den dafür vorgesehenen Grillplatz erlaubt, nicht auf der Holzterrasse!

2.8 WLAN wird in den Ferienwohnungen kostenfrei zur Verfügung gestellt. Hierfür wird der Hauswart eine separate Vereinbarung vorlegen, welche bei Anreise zu unterschreiben ist.

2.9 Einsätze des Verwalters auf Wunsch des Mieters, welche vom Mieter selbst verursacht wurden, sind separat mit dem Verwalter vor Ort abzurechnen.

§3 Mietobjekt

3.1 Bei dem Mietobjekt handelt es sich um eine bzw. zwei Ferienwohnung/en im Ferienhaus Anschrift:

Naturstamm-Ferienhaus
Am Hasenwinkel 2
17449 Trassenheide

3.2 Ein Wäschepaket ist separat zubuchbar und wird mit dem Verwalter direkt abzurechnen. Geschirrtücher sind generell mitzubringen.

3.3 Dem Mieter werden die folgenden Schlüssel ausgehändigt: 2 Hausschlüssel /Türschlüssel

§4 Anreise und Abreise

Die Ferienwohnung steht am vereinbarten Anreisetag ab 15:00 Uhr zur Verfügung. Anreisezeit ist zwischen 15:00 und 18:00 uhr. Bei Anreisen nach 18:00 Uhr ist dies vorher mit dem Verwalter abzustimmen. Das Ferienobjekt ist am Abreisetag bis 10:00 Uhr zu verlassen und die Schlüssel an den Verwalter zu übergeben.
Unbedingt ist vor Anreise der Hausverwalter Herr Michael Beisegel zu informieren und eine Uhrzeit zur Schlüsselübergabe zu vereinbaren. Bitte rufen Sie Herr Michael Beisegel an, sobald Sie die Brücke zur Insel Usedom befahren. Tel.: +49 (157) 52 37 29 55

§5 Mietpreis

5.1 Der Mietpreis sowie die Kaution werden in Euro ausgewiesen und entrichtet.

5.2 Die Anzahlung des Gesamtmietpreises ist 14 Tage nach Erhalt der Buchungsbestätigung zu 20% fällig.

Der Restbetrag ist zusammen mit der Kaution bis spätestens 30 Tage vor Mietbeginn ebenfalls auf das unten genannte Konto zu überweisen.

Entscheidend ist in beiden Fällen das Datum des Zahlungseingangs.

Kontoinhaber: Lammert und Langenhan GbR
IBAN:DE87 8405 1010 1010 1010 52
BIC: HELADEF1ILK

§6 Mietdauer

6.1 In der Hauptsaison ist ausschließlich eine wochenweise Vermietung möglich (Samstag – Samstag). In der Nebensaison beträgt der Mindestaufenthalt 4 Tage.

6.2. Der Vermieter behält sich vor bei Buchungsanfragen mit weniger als den geforderten Mindestaufenthalten die Buchung abzulehnen oder eine Ausgleichszahlung zu verlangen.

§7 Rücktritt

7.1 Der Mieter kann vom Mietvertrag schriftlich zurücktreten. Der Vermieter bemüht sich, einen anderen Mieter zu finden. Gelingt dies oder sorgt der Mieter für Ersatz, erhält der ursprüngliche Mieter die Anzahlung in voller Höhe abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 50,00 EUR zurück.

7.2 Findet sich bis 30 Tage vor dem festgelegten Mietbeginn kein Ersatzmieter, so ist der ursprüngliche Mieter verpflichtet, 80% des Mietpreises an den Vermieter zu bezahlen. Bei Nichtweitervermietung nach Ablauf dieser Frist werden 100% des vereinbarten Mietpreises fällig. In Hinblick auf diesen möglichen Fall wird dem Mieter der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung empfohlen.

§8 Kaution

Die Kaution beträgt 150,00 EUR pro Ferienwohnung. Sie ist mit der Bezahlung der Miete an den Vermieter zu überweisen. Sofern keine Schäden an der Wohnung oder dem Inventar entstanden sind, wird die Kaution innerhalb von 2 Wochen nach Abreise wieder erstattet.

§9 Beendigung des Mietverhältnisses

Das Mietverhältnis endet nach Ablauf der vereinbarten Mietzeit.

§10 Müll und Endreinigung

9.1 Der Mieter ist verpflichtet, den während der Mietdauer anfallenden Müll auf folgende Weise zu entsorgen: In die Mülltonne am Haus.

9.2 Die Kosten für die Endreinigung sind im Mietpreis enthalten.

§11 Rückgabe des Mietobjektes

Zum Mietende hat der Mieter die Ferienwohnung besenrein zu übergeben. Benutztes Geschirr, Besteck, Töpfe und Pfannen sind zu reinigen und aufzuräumen. Der Kühlschrank, Gefrierfach sowie Geschirrspüler sind zu leeren. Der Müll ist in den entsprechenden Mülltonnen zu entsorgen. Der Kamin ist nach Nutzung zu reinigen.

§12 Obhutspflichten des Mieters

Der Mieter hat die Mietsache pfleglich zu behandeln, insbesondere regelmäßig zu belüften und von Ungeziefer freizuhalten.

Der Mieter haftet für Schäden, die – durch Verletzung der ihm obliegenden Obhuts- und Sorgfaltspflichten – schuldhaft von ihm, durch von ihm betriebene Geräte (z.B. Elektrogeräte), von seinen Erfüllungsgehilfen oder von Personen, die sich mit Wissen und Wollen des Mieters in der Mietsache aufhalten, verursacht werden. Der Vermieter tritt schon jetzt seine Ansprüche gegen den Verursacher solcher Schäden in dem Umfang an den Mieter ab, in dem der Mieter dem Vermieter Ersatz leistet.

Der Mieter verpflichtet sich, bei der Nutzung der Ferienwohnung auch Rücksicht auf die Grundstücksnachbarn zu nehmen. Er wird deshalb insbesondere Folgendes in der Zeit von 22.00 bis 8.00 Uhr unterlassen: laute Musik und ruhestörender Lärm.

Darüber hinaus hat der Mieter Folgendes zu beachten: kein Umgang mit offenem Feuer innerhalb und außerhalb der Wohnung, kein Abbrennen von Feuerwerkskörpern. Der Mieter ist nicht dazu berechtigt, bauliche Veränderungen oder Einbauten an der Sache vorzunehmen.

§13 Zusätzliche Vereinbarungen

Die o.g. Vertragsparteien vereinbaren außerdem folgende Einzelheiten:

  • Die Saunahausnutzung ist nach Absprache möglich, die Abrechnung erfolgt per Automat
  • Kaminholz wird nach Verbrauch berechnet
  • Die Strom-, Wasser- und Heizungskosten sind im Mietpreis enthalten
  • Die Kurtaxe muss vor Ort entrichtet werden
  • Das Autowaschen auf dem Grundstück ist nicht gestattet

§14 Schlussbestimmungen

Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der schriftlichen Form, um rechtswirksam zu sein.

Buchungs-Hotline

Telefon: (0151) 14 96 13 77

  • gemütlich
  • ökologisch
  • individuell

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Lammert & Langenhan GbR
Gehrener Straße 16 A
99310 Arnstadt

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